Ablauf und Kostenübernahme

Ablauf und Kostenübernahme



Kontaktaufnahme
Sie erreichen uns per Telefon zu den angegebenen Sprechzeiten sowie per E-Mail. Ein Überweisungsschein ist nicht notwendig.

Psychotherapeutische Sprechstunde und probatorische Sitzungen
Bei der psychotherapeutischen Sprechstunde handelt es sich um ein Erstgespräch von in der Regel 50 Minuten. Bitte nehmen Sie sich ausreichend Zeit für den Weg zu uns, damit wir pünktlich beginnen können. Die Zeit ist für Sie alleine reserviert! Das Erstgespräch dient uns dazu, einen Überblick über Ihre Beschwerden zu bekommen und ggf. die Indikation für eine Psychotherapie zu stellen. Für Sie bietet das Gespräch die erste Gelegenheit, Ihre Therapeutin kennen zu lernen und wichtige Fragen zu klären. Falls Sie Arzt- oder Entlassbriefe aus Kliniken haben, bringen Sie diese gerne zum Erstgespräch mit, da wir diesen Dokumenten wichtige Informationen entnehmen können.
Sollte die Indikation für eine Psychotherapie gegeben sein (also eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegen), werden nach der psychotherapeutischen Sprechstunde weitere Termine für sog. probatorische Sitzungen vereinbart. Diese dienen der Diagnostik und der Diagnosestellung. Im Rahmen dieser Gespräche erhalten Sie auch Fragebögen zu Ihrer Symptomatik sowie zu Ihrer Lebensgeschichte.
Antragstellung: Im Rahmen der probatorischen Sitzungen wird ggf. auch der Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenversicherung gestellt. Mehr zur Kostenübernahme erfahren Sie unten auf dieser Seite.

Ablauf der Psychotherapie
Die eigentliche Psychotherapie schließt sich an das Erstgespräch und die Probatorik an. Der Ablauf der Behandlung wird dabei auf Ihre Bedürfnisse individuell abgestimmt. In der Regel leiten wir aus den im Vorfeld erhobenen Informationen zunächst ein persönliches Krankheitsmodell ab, welches als Leitfaden für die weitere Behandlung dient. Ziel ist ein gemeinsames Verständnis dafür, unter welchen Bedingungen und warum sich eine Symptomatik entwickeln konnte und wie mögliche Wege zur Genesung aussehen können. Weiterhin erhalten Sie von uns Informationen zu Ihrem Krankheitsbild. Ausgehend vom Krankheitsmodell wird im gegenseitigen Einvernehmen ein Therapieplan erarbeitet, welcher anschließend Schritt für Schritt umgesetzt und ggf. im Verlauf modifiziert wird. Die einzelnen Methoden hängen dabei stark von den jeweiligen Beschwerden ab. Beispiele für therapeutische Methoden sind neben ausführlicher Reflexion und der Problemlösung im Gespräch auch praktische Übungen (z.B. Konfrontation mit Gegenständen, Aktivitäten oder Situationen, die Angst auslösen) oder Rollenspiele (z.B. von bevorstehenden schwierigen Situationen). Alle therapeutischen Übungen und Interventionen bedürfen selbstverständlich Ihrer Zustimmung! Sind gegen Ende der Behandlung die Beschwerden bereits abgeklungen, finden meistens noch einige Gespräche in größeren Abständen statt um sicherzugehen, dass die Besserung auch von Bestand ist und um eventuell auftretende Schwierigkeiten gemeinsam bewältigen zu können. 

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte 
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt die Kosten für bis zu drei psychotherapeutische Sprechstunden sowie bis zu vier probatorische Sitzungen. 
Im Anschluss daran bestehen folgende Möglichkeiten der Antragstellung bei der Krankenversicherung:
- Akutbehandlung (bis zu 12 Sitzungen)
- Kurzzeittherapie (max. zwei mal 12 Sitzungen)
- Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen, im Einzelfall ggf. verlängerbar auf 80 Sitzungen)
Diese Behandlungen können auch aufeinander folgen (z.B. Umwandlung und Verlängerung einer Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie). 

Privat Versicherte
Auch private Krankenversicherungen übernehmen in aller Regel die Kosten für das Erstgespräch, die probatorischen Sitzungen sowie die Psychotherapie. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung am besten vor dem Erstgespräch nach den genauen Modalitäten.

Kostenübernahme durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (dguv)
Dr. Christine Schubert verfügt über die Anerkennung der dguv, so dass eine Übernahme der Behandlungskosten durch die gesetzliche Unfallversicherung (z.B. bei psychischen Belastungen nach einem Arbeitsunfall) möglich ist. Die Behandlung wird dann üblicherweise über die D-Ärztin/den D-Arzt eingeleitet. Nehmen Sie bei Fragen gern Kontakt zu uns auf!

Selbstzahler
Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, die Psychotherapie selbst zu bezahlen. In diesem Fall wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet. 
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